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Stadt Heimbach

Untersuchungsberechtigungsschein

Du beginnst eine Ausbildung und bist bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Du einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigst.

Der neue Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ist jetzt auch digital und super einfach möglich: Mit dem neuen Online-Dienst bekommst Du den UBS direkt auf Dein Smartphone. Kein Stress, keine komplizierten Wege. Hole Dir alle Infos und starte mit dem neuen UBS in Deine berufliche Zukunft.

Den Link und ein Erklärvideo findest Du unten.

Beschreibung

Ärztliche Untersuchung


Du darfst selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Du Dich untersuchen lässt.

 UBS-ID (Öffnet in einem neuen Tab)

Vereinbare einen Termin mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt. Zeige in der Arztpraxis Deine UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Du ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen kannst. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhälst Du eine Bescheinigung. Diese legst Du Deiner Arbeitgeberin oder Deinem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • IHK Köln

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