Details
Dokumente
Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde (nur bei Erstausstellung oder Verlust eines Ausweises, der nicht von der Meldebehörde ausgestellt wurde),
bei Verlust: Bitte melden Sie den Verlust vorab unter einwohnermeldeamtheimbach-eifelde oder 02446/808-44 und klären Sie gleichzeitig, wie Sie Ihre Identität nachweisen können
ansonsten:
• den alten Ausweis oder Pass,
• ein aktuelles "biometrisches Lichtbild" der Größe 45 x 35 mm, ohne Rand und ohne Kopfbedeckung
Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein entsprechendes Formular steht Ihnen am Ende dieses Textes zum Download zur Verfügung. Die Zustimmung kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils mit Vollmacht und Personalausweis des anderen Sorgeberechtigten. Alleinsorgeberechtigte müssen einen Nachweis über ihre Sorgeberechtigung vorlegen. Auch das Kind muss anwesend sein.
Gebühren
- bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig): 22,80 €
- ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig): 37,00 €
- Vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis: 10,00 €
Zahlungsarten
- bar
- EC-Karte
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Ingrid Poschen | Sachbearbeitung | 02446 80844 | |
Frau Alexa von der Kall | Sachbearbeitung (Standesbeamtin) | 02446 80836 |
Organisationseinheiten
Name |
---|
Bürgerdienste |
Links und Downloads
Personalausweisportal
- Informationen zur Beantragung Ihres Personalausweises (Öffnet in einem neuen Tab)
- Broschüre: Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher (Öffnet in einem neuen Tab)
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihren Personalausweis mit Online-Ausweis kurz und anschaulich erklärt.
- Einverständniserklärung (Vollmacht) der Erziehungsberechtigten (Öffnet in einem neuen Tab)
Zur Ausstellung eines Personalausweises für unter 16-jährige bzw. eines Reisepasses für unter 18-jährige wird das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten benötigt - muss nur von dem Elternteil unterschrieben werden, was nicht mit zur Beantragung kommt (bitte auch den Ausweis dieses Elternteils mitbringen!). Bei alleinigem Sorgerecht bitte Negativbescheinigung vorlegen!
- Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab)