Beschreibung
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Infos zum Fischereischein: Fischereiprüfung und Fischereischein - Landwirtschaftsministerium (nrw.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
Außerdem kann ein Jugendfischereischein erworben werden:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Kalender-Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.